Archiv für den Monat: Februar 2016

Ein Brief Melanchthons an Myconius über den Umgang mit Täufern

FB Gotha Chart. A 379, Bl. 28r-28av, © Universität Erfurt, Forschungsbibliothek Gotha. Zum Link für das Digitalisat auf das Bild klicken

In den Anfangsjahren der Reformationszeit mussten sich die führenden Reformatoren immer wieder mit anderen, teils radikalen Bewegungen auseinandersetzen. Eine Gruppe, die die Kindertaufe ablehnte und die Taufe auf ein persönliches Bekenntnis als Bedingung zur Aufnahme in die christliche Gemeinschaft forderte, stellten die Täufer dar. Ihr Wirkungskreis ist auch in Westthüringen fassbar. Im ernestinischen Territorium traten Täufer, die aus Franken und Hessen kamen, seit 1526 auf. Unter der Herrschaft von Kurfürst Johann dem Beständigen (1525–32) und in der Amtszeit des Gothaer Superintendenten Friedrich Myconius (1490–1546) wurden am 18. Januar 1530 in Reinhardsbrunn sechs Täufer – vier Frauen und zwei Männer von insgesamt neun in Haft genommenen Personen – hingerichtet. Ein in der Forschungsbibliothek im Original vorliegender Antwortbrief Melanchthons an Myconius bietet Hinweise für die Annahme, dass dieser der Todesstrafe gegen Täufer zunächst ablehnend gegenüberstand. Dieser vorangegangene Brief des Myconius ist nicht überliefert. Melanchthon schrieb ihm Ende Februar 1530, um seine Bedenken bezüglich dieser Bestrafung zu zerstreuen.
Gerahmt von einigen Hinweisen zur Situation Luthers und aktuellen Editionen widmet Melanchthon den gesamten Brief der Frage nach dem richtigen Umgang mit Täufern. Eingangs führt er die Herkunft der Täufer namentlich auf Nikolaus Storch (vor 1500–nach 1536) zurück, einen der „Zwickauer Propheten“, die zu Beginn der 1520er Jahre Kritik an der Kindertaufe übten und die Bedeutung unmittelbarer Gotteserfahrung betonten. An seinem und Thomas Müntzers (ca. 1489–1525) Wirken sei erkennbar, wie zu große Nachsicht im Umgang mit diesen Personen die aufgetretenen Probleme verschärft habe. Indem Melanchthon dabei sein eigenes Verhalten und nachträgliche Reue erwähnt – er hatte Kurfürst Friedrich von Sachsen gebeten, nicht mit Gewalt gegen die „Zwickauer Propheten“ vorzugehen – schlägt er seinem Freund Myconius gegenüber einen persönlichen und eindringlichen Ton an. Als Tatbestand, der die äußerste Strenge der Obrigkeit verlange, definiert Melanchthon dann den Aufruhr gegen die Obrigkeit. Auch Täufer, die keine Verfehlungen begingen, störten mit ihrer Lebensweise die öffentliche Ordnung. Das Strafmaß der Todesstrafe begründet er damit, dass Nachlässigkeit den Aufruhr verstärken könnte und abschreckende Beispiele notwendig seien. Die bis dahin undogmatische, eher politische Argumentation verschiebt sich in den theologischen Bereich, indem Melanchthon den Landesherren auch die Bekämpfung von Blasphemien als Aufgabe zuschreibt. Mit dem Verweis auf dogmatische Streitigkeiten in der Alten Kirche kennzeichnet er die Lehre der Täufer als Irrglaube.
In Melanchthons Argumentation fällt letztlich der Tatbestand des Aufruhrs mit einem von der Obrigkeit nicht gebilligten Glauben ineinander. Es zeigt sich deutlich die Spannung zwischen den Reformatoren, die mit den obrigkeitlichen Strukturen zusammenarbeiteten, und denjenigen, die in unterschiedlichen Bereichen weitergehende Veränderungen anstrebten. Aus welchen Gründen Myconius der Hinrichtung von Täufern kritisch gegenübergestanden haben mag, kann aus Melanchthons Brief nicht rekonstruiert werden. Gleichwohl tritt zu Tage, dass in der Frühzeit der Reformation eine Meinungspluralität unter den Reformatoren bezüglich der Anwendung dieser Bestrafung bestand und welche deutliche Position Melanchthon innerhalb dieser bezieht.
(Text: Karoline Wolfram)

Literatur

Handschrift:
FB Gotha Chart. A 379, f. 28r–av.

Alte Drucke:
Schneegaß, Cyriacus (Hrsg.): LXVI. Selectiores Clarissimi Viri D. Philippi Melanchthonis, ad D. Fridericum Myconium magninominis Theologum conscriptae quondam Epistolae, Jena: Tobias Steinmann, 1596, ep. 26.
Menius, Justus: Der Widdertauffer lere und geheimnis, aus heiliger schrifft widderlegt, Wittenberg: Nickel Schirlentz, 1530.

Kritische Editionen:
Melanchthon Briefwechsel (MBW) Bd. T 1, Nr. 203, S. 429–32.
MBW Bd. T 4/1, Nr. 868, S. 58–62.

Archivakten:
ThHStA Weimar, EGA, Reg. N.

Literatur:
Dingel, Irene; Kress, Christine (Hrsg.): Gottfried Seebaß. Die Reformation und ihre Außenseiter. Gesammelte Aufsätze und Vorträge, Göttingen 1997.
Hill, Kat: Baptism, Brotherhood, and Belief in Reformation Germany. Anabaptism and Lutheranism, 1525–1585, Oxford 2015.
Kobler, Beate: Die Entstehung des negativen Melanchthonbildes. Protestantische Melanchthonkritik bis 1560, Tübingen 2014.
Stayer, James M.; Goertz, Hans-Jürgen: Täufer/Täuferische Gemeinschaften, in: TRE Bd. 32, Berlin 2001, S. 597–623.
Wappler, Paul: Die Stellung Kursachsens und des Landgrafen Philipp von Hessen zur Täuferbewegung, Münster 1910.
Wappler, Paul: Die Täuferbewegung in Thüringen von 1526–1584, hrsg. von der thüringischen historischen Kommission, Jena 1913.

Zur vollständigen Transkription

Frühes Dokument zur Reformationsgeschichte entdeckt

ThStA-Gotha-XX-I-Nr.-1a2-1

ThStA Gotha, Geh. Archiv XX I 1a, Bl. 1/2r-207v, hier: Bl. 2r.

Die Forschungsbibliothek Gotha der Uni Erfurt hat bei Erschließungsarbeiten zum Nachlass des lutherischen Theologen, Kirchenhistorikers und ehemaligen Bibliotheksdirektors auf Schloss Friedenstein, Ernst Salomon Cyprian (1673–1745), im Thüringischen Staatsarchiv Gotha die sehr frühe Beschreibung einer Geschichte der Reformation entdeckt. Unter dem Titel „Von der Zwispaltung so sich des Glaubens und Religion halben im 1517. Jar in Teutscher Nacion hat angefangen“ schrieb der unbekannte Verfasser bereits 1535 einen umfassenden handschriftlichen Bericht über die Ereignisse seiner Zeit aus katholischer Sicht.
„Dieses Dokument“, sagt Dr. Daniel Gehrt, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Forschungsbibliothek Gotha und Entdecker der Handschrift, „ist historisch betrachtet von großer Bedeutung.“ Es ist um einige Jahre älter als die beiden bisher bekannten Beschreibungen der Reformationsgeschichte, die nach 1541 von den beiden lutherischen Superintendenten Friedrich Myconius (1490–1546) in Gotha bzw. Georg Spalatin (1484–1545) in Altenburg verfasst worden sind. Zugleich sind die Reflexionen des Verfassers im Vergleich mit Flugschriften aus der Reformationszeit, die häufig einen polemischen Gehalt haben, ungewöhnlich sachlich. Die Handschrift gewährt auf diese Weise einen neuen Einblick in die unmittelbare Wahrnehmung der Reformation aus altgläubiger Sicht.
Die historische Beschreibung ist Teil eines Sammelbandes aus dem Besitz von Ernst Salomon Cyprian, der umfangreiche Bestände zur Reformationsgeschichte und ihren Folgewirkungen zusammengetragen hat. Sein umfangreicher Nachlass in der Forschungsbibliothek Gotha und im Thüringischen Staatsarchiv Gotha wird zurzeit im Rahmen eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projektes von Daniel Gehrt erschlossen. Der Band enthält auch weitere, der Forschung zur Reformationsgeschichte bisher unbekannte Dokumente, darunter die hennebergische Visitations- und Konsistorialordnung von 1574 in ihrem letzten Überarbeitungsstadium sowie Briefe und kurze theologiepolitische Schriften des fränkischen Reichsritters Hartmuth von Cronberg (1488–1549), der im Briefwechsel mit Luther stand. Diese Funde lassen vermuten, dass auch die altgläubige Beschreibung der Reformation in dem am Thüringer Wald angrenzenden fränkischen Raum entstand.
Der Fund wird in der Ausstellung „‘Ich habe einen Traum‘ – Myconius, Melanchthon und die Reformation in Thüringen“, die vom 3. April bis zum 5. Juni 2016 als gemeinsame Veranstaltung der Forschungsbibliothek Gotha und der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha im Spiegelsaal auf Schloss Friedenstein gezeigt wird, erstmals der breiten Öffentlichkeit präsentiert.

Weitere Informationen / Kontakt:
Dr. Sascha Salatowsky
Tel. +49 (0) 361/737-5562
E-Mail: sascha.salatowsky@uni-erfurt.de