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Gothaer Druck von Martin Luthers Freiheitsschrift zum UNESCO Weltdokumentenerbe erklärt

Martin Luther: Von der Freyheyt eynisz Christen menschen. Wittenberg 1520. FB Gotha, Theol. 4° 224/8 (8).

Martin Luther: Von der Freyheyt eynisz Christen menschen. Wittenberg 1520. FB Gotha, Theol. 4° 224/8 (8).

Der in der Forschungsbibliothek der Universität Erfurt bewahrte Erstdruck „Von der Freyheyt eynisz Christen menschen“ des Reformators Martin Luther wurde im Oktober 2015 von der UNESCO im Rahmen ihres Programms Memory of the World (MOW) zum Weltdokumentenerbe erklärt.

Mit der Aufnahme ins UNESCO-Weltregister wird die Forschungsbibliothek Gotha für ihre Aktivitäten ausgezeichnet, kulturelles Erbe von außergewöhnlichem Wert vor Gedächtnisverlust und Zerstörung zu bewahren. Die Forschungsbibliothek Gotha unterstützt das UNESCO-Programm, indem sie weltweiten Zugang zu diesem kulturell bedeutsamen und historisch wichtigen Dokument gewährt.

Bei Luthers Freiheitsschrift handelt es sich um ein bedeutendes Frühwerk des Reformators, das er im Herbst 1520, zur Hochphase seiner Auseinandersetzung mit der katholischen Kirche, veröffentlichte. Die Schrift richtet sich in deutscher Sprache an alle Menschen und thematisiert die Freiheitsfrage in religiöser (und nicht etwa politischer) Hinsicht. Die zweigeteilte Antwort, die Luther hierauf in Anlehnung an 1. Kor 9,19 gab, ist bekannt: „Ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle Dinge und niemanden untertan. Ein Christenmensch ist ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan.“ Der Mensch ist frei, insofern er nicht der Knecht der Kirche ist. Vielmehr ist es Jesus Christus, der als Mittler zwischen Gott und Mensch fungiert und den Menschen frei gemacht hat für ein Handeln, das sich nicht an den eigenen Werken orientiert, sondern im Vertrauen an die durch Christus erfolgte Rechtfertigung vor Gott vollzogen wird. Dabei kommt dem Glauben an das Wort Gottes eine entscheidende Bedeutung zu, so dass das reformatorische Prinzip sola scriptura (durch die Schrift allein) durch ein nicht minder reformatorisches Prinzip sola fide (durch den Glauben allein) ergänzt wird.

Die Freiheitsschrift Luthers war wie viele andere seiner Schriften aus dieser Zeit ein echter Verkaufsschlager. Nachdem sie sogleich ins Lateinische übersetzt worden war, erschienen fortlaufend neue Auflagen in beiden Sprachen. Seit 1521 erfolgten Übersetzungen in tschechischer, englischer, holländischer, spanischer, französischer und italienischer Sprache. Über die Höhe der Auflagen kann man nur Mutmaßungen anstellen, aber es waren sicherlich tausende von Exemplaren, die in Europa verkauft worden sind. Als Drucker der Erstauflage fungierte Johann Rhau-Grunenberg, der den Holzschnitt des Titelblatts mit einem weltlichen Schmuckrahmen versah, den er auch andernorts verwendet hat. Man sieht einen Pilger und Zecher, deren Schilde von zwei Delphinen gehalten werden. Oben und unten sind die Wappen des Kurfürstentums Sachsen und Wittenbergs abgebildet.
Der Erstdruck kam unter den Bibliothekar und lutherischen Theologen Ernst Salomon Cyprian in den Gothaer Bestand, der seit 1713 an der Herzoglichen Bibliothek tätig war. Rund um das Reformationsjubiläum 1717 erwarb Cyprian im Auftrag des Herzogs Friedrich II. von Sachsen-Gotha-Altenburg eine große Anzahl von Alten Drucken und Manuskripten von Luther und vielen anderen Reformatoren der ersten, zweiten und dritten Generation. Mehr als 600 von Luthers Schriften wurden in Sammelbänden zusammengeführt, so auch der vorliegende, der 34 Schriften mehrheitlich aus dem Jahre 1520 und als Nummer 8 die Freiheitsschrift umfasst. Er ist in weißes Schweinsleder gebunden und ist auf dem Rücken mit der Aufschrift „Lutheri opera anno 1520 edita. Tom. X“ versehen.

Luthers Drucke und Handschriften – darunter 48 Autographen, die weltweit größte Sammlung an Tischreden und knapp ein Viertel seiner überlieferten Gesamtkorrespondenz – sind ein bedeutender Teil der herausragenden Bestände der Forschungsbibliothek Gotha zur Reformationsgeschichte. Zusammen mit den Handschriften und Alten Drucken zum Luthertum bilden sie eine Referenzsammlung für die Geschichte des mitteldeutschen Protestantismus vom 16. bis 18. Jahrhundert.

Niedersorbischer Katechismus aus dem 16. Jahrhundert: Forschungsbibliothek Gotha präsentiert einen seltenen Fund

Im Rahmen der Restaurierung des in der Forschungsbibliothek Gotha der Universität Erfurt befindlichen Nachlasses des Reformators Paul Eber (1511–1569) sind Fragmente des Kleinen Katechismus‘ von Martin Luther in niedersorbischer Sprache entdeckt worden. Nach einer ersten Einschätzung von Prof. Dr. Eduard Werner vom Institut für Sorabistik der Universität Leipzig handelt es sich um eines der ältesten, bisher bekannten Dokumente niedersorbischer Sprachdenkmäler aus dem 16. Jahrhundert.

Chart. A 125, Bl. 411r. © Universität Erfurt, Forschungsbibliothek Gotha

Chart. A 125, Bl. 411r. © Universität Erfurt,Forschungsbibliothek Gotha

Die Fragmente sind als Einbandmaterial für Alte Drucke verwendet worden. Offenbar erschienen sie dem Verwalter des Eber-Nachlasses so unbedeutend, dass sie – wie zahllose liturgische Texte auf Pergament aus dem Mittelalter – auf ihren materiellen Wert reduziert wurden. Bei diesen handschriftlichen Papierstreifen handelt es sich zum einen um den Brief einer Witwe aus Nürnberg an den Wittenberger Theologieprofessor, zum anderen um einen Brief von Ebers Tochter an ihren Bruder sowie um Abschriften von Akten zu Kirchenkonflikten im ernestinischen Thüringen. Darunter befinden sich schließlich auch Teile von Martin Luthers Kleinem Katechismus in niedersorbischer und deutscher Sprache.

Das Besondere an diesem Fund erklärt sich daraus, dass die sorbische Sprache überhaupt erst in Verbindung mit der Reformation, die in mehreren Städten der Oberlausitz seit den 1540er-Jahren Fuß gefasst hatte, verschriftlicht wurde. Überliefert sind vor allem Übersetzungen aus dem Deutschen für die liturgische Praxis und den elementaren Unterricht in der evangelischen Lehre. Zu den frühesten handschriftlichen Texten gehören eine Taufagende (1543), geistliche Lieder (1545) und die Übersetzung des Neuen Testaments (1548) ins Niedersorbische. Die vorliegenden Fragmente dürften nicht wesentlich älter sein, stammen sie doch aus dem Nachlass Ebers, der 1569 verstarb. Eber führte ebenso wie sein Vorgänger Philipp Melanchthon (1497–1560) eine umfassende Korrespondenz mit lutherischen Gelehrten, Fürsten und Stadtmagistraten in weiten Teilen Europas. Zu den Menschen, mit denen er am häufigsten Briefe wechselte, zählt der Pfarrer Johannes Mathesius (1504–1565) in Joachimsthal, einer Stadt, die damals ebenso wie die Ober- und Niederlausitz der böhmischen Krone unterstellt war. Wahrscheinlich kam Eber aufgrund seiner zentralen beratenden und vermittelnden Position an der Leucorea in Wittenberg in den Besitz des aus heutiger sprach- und kulturhistorischer Sicht äußerst wertvollen Katechismus‘.

Weitere Informationen / Kontakt:
Dr. Sascha Salatowsky
Forschungsbibliothek Gotha

Myconius‘ Traum – Friedrich Myconius und die Wittenberger Reformation

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Friedrich Myconius: Von der gelegenheit oder uhrsprung dieses Traums und Eingangs ins Closter. Aus einem Brief vom 21. Februar 1546 an Paul Eber. Abschrift, FB Gotha Chart. B 153, Bl. 47r-58v. © Universität Erfurt, Forschungsbibliothek Gotha. Zum Digitalisat auf das Bild klicken.

Friedrich Myconius (1490–1546) ist neben Georg Spalatin (1484–1545) der zweite große Reformator Thüringens. Er wirkte seit 1524 als evangelischer Pfarrer in der Stadt Gotha und wurde später ihr erster Superintendent. Bevor er zur Reformation übertrat, wirkte er als Franziskanermönch an verschiedenen Orten. Als er 1510 in Annaberg in diesen Orden eintrat, erschien ihm im Kloster in der ersten Nacht ein merkwürdiger Traum. Er träumte, er befinde sich in einer Einöde und würde vor Durst und Hunger sterben. Da begegnete ihm der Apostel Paulus, der ihn aus der Not rettete und in ein blühendes Tal führte. Dort stärkte sich Myconius an der Quelle eines Baches, die, wie er mit Schrecken feststellte, vom Blut des gekreuzigten Jesu gespeist wurde, der selbst mit seinem ganzen Körper im Brunnen lag. Anschließend wanderte er mit Paulus weiter, bis sie ein Feld erreichten, auf dem ein Schnitter mit seiner Sichel das Korn erntete. Myconius wurde von Paulus dazu angehalten, bei der Ernte zu helfen. Der Traum endete damit, dass Paulus zu ihm sagte: Du musst Christum „gleichfömig werden“. Erst viele Jahre später, nämlich mit dem Beginn der Reformation, schrieb Myconius dem Traum eine doppelte Bedeutung zu: Zum einen deutete er ihn als eine Prophezeiung auf Martin Luther – denn er war es, mit dem Myconius zusammen auf dem Feld die Ernte einfuhr –, und zum andern verstand Myconius seine eigene zukünftige Funktion als „Sämann“ des neuen Glaubens.
Die Rezeptionsgeschichte dieses Traumes ist ausgesprochen interessant und erweist ihn als eine der wichtigsten Quellen der lutherischen Erinnerungskultur. Nachdem Myconius den Traum immer wieder mündlich erzählt hatte – auch Luther und Melanchthon kannten ihn in- und auswendig –, hat er ihn wenige Wochen vor seinem Tod in einem Brief an Paul Eber (1511–1569) vom 21. Februar 1546 schriftlich fixiert und damit der Nachwelt überliefert. Dieser in lateinischer Sprache verfasste Brief kursierte im 16. und 17. Jahrhundert in verschiedenen Abschriften und wurde auch ins Deutsche übersetzt. Die Forschungsbibliothek Gotha besitzt sowohl eine lateinische Abschrift als auch eine deutsche Fassung dieses Briefes, jeweils von unbekannter Hand. Die lateinische Abschrift wird mit den Worten eingeführt: „Traum des Friedrich Myconius, der ihm 1510 erschien, als Luther noch nicht gegen den Papst anschrieb.“ („Somnium Friederici Myconii ostenstum ipsi Anno Christi 1510, cum Luthertus nondum scripsit contra Papam.“ FB Gotha, Chart. B 153, Bl. 30r) Die deutsche Fassung trägt die Überschrift: „Von der gelegenheit oder uhrsprung dieses Traums und Eingangs ins Closter“ (FB Gotha, Chart. B 153, Bl. 47r). Es besteht also kein Zweifel, dass dieser Traum von Anfang an als eine Prophezeiung auf das Erscheinen des Reformators Luther verstanden wurde. Der Brief wurde vermutlich 1605 erstmals von dem Annaberger Chronisten Paul Jenisch (1551–1612) ediert. 1717, also zum 200-jährigen Reformationsjubiläum, erlebte der Brief eine weitere Auflage in Wittenberg durch Gottfried Hecht (1683–1720), der ihn zusammen mit dem „Leben des Johannes Tetzel“ (Vita Ioannis Tezeli[i]) – den bekannten Ablassprediger, gegen den u.a. Luthers Reformation wandte – unter dem bezeichnenden Titel „Vorzeichen einer sich verbessernden Religion“ (Auspicia emendatae Religionis) herausgab. In Halle erschien dann 1728 und erneut 1776 eine Edition des Briefes in deutscher Sprache durch den Pietisten Johann Friedrich Bertram (1699–1741). Der Brief firmiert nun als „erbaulisches Schreiben von der Bekehrung Myconii an Paulum Eberum“. Man sieht, was sich hier für eine Erinnerungskultur um diesen Brief gebildet hat, die bis ins 19. Jahrhundert reicht. Eine wissenschaftliche Aufarbeitung dieser Rezeptionsgeschichte steht noch aus.
(Text: Sascha Salatowsky)

Literatur

Handschriften
FB Gotha, Chart. B 153, Bl. 30r-46v: Occasio hujus somnij et ingressu Religionis huius.
FB Gotha, Chart. B 153, Bl. 47r-57v: Von der gelegenheit oder uhrsprung dieses Traums und Eingangs ins Closter.

Alte Drucke
Gottfried Hecht: Vita Ioannis Tezeli. Accedit epistola Friderici Myconi ad Paulum Eberum Auspicia emendatae Religionis illustrans. Wittenberg 1717.
Paul Jenisch: Annabergae Misniae Urbis Historia in duos Libros digesta. Dresden 1605, hier: L. II, S. 4v-14r.
Friedrich Myconicus: Erbaulisches Schreiben von seiner Bekehrung an Paulum Eberum. Aus dem Lateinischen ins Teutsche übersetzt und zu allgemeiner Erbauung ans Licht gestellet von Johann Friedrich Bertram. [Halle] 1776.

Martin Luthers Gothaer Testament von 1537 online

FB Gotha, Chart. A 86, Bl. 260r-v, @ Universität Erfurt, Forschungsbibliothek Gotha

FB Gotha, Chart. A 86, Bl. 260r-v, @ Universität Erfurt, Forschungsbibliothek Gotha

Als Martin Luther am 27. Februar 1537 nach Gotha kam, hatte er eine schwere Zeit hinter sich. Vom 7. bis 26. Februar nahm er an der Tagung des Schmalkaldischen Bundes teil, auf der seine im Auftrag des sächsischen Kurfürsten Johann Friedrich verfassten Schmalkaldischen Artikel von den dort versammelten Fürsten als verbindliches Glaubensbekenntnis der neuen evangelischen Kirche beschlossen werden sollten. Aufgrund eines Nierenleidens, das ihm unerträgliche Schmerzen bereitete, konnte Luther jedoch keinen Einfluss auf die Verhandlung seiner Glaubensgrundsätze nehmen und reiste noch vor Ende der Tagung ab. Die Fahrt ging über den Rennsteig nach Tambach und weiter nach Gotha, wo er am 27. Februar ankam. Luther wohnte hier höchstwahrscheinlich im Hause des alten Schöffers Fabian Löwe am Hauptmarkt (heutige Nr. 42). Dort erlitt er am 28. Februar eine neuerliche Kolik, so dass er glaubte, sterben zu müssen. Die Beichte nahm ihm sein Freund und Begleiter Johannes Bugenhagen (1485–1558) ab, der sie am 9. April auf Wunsch des Kürfürsten aus der Erinnerung niederschrieb. Die lateinische Originalfassung beginnt mit den Worten: „Confessio et testamentum venerandi patris nostri D. Lutheri“ und wird als sogenanntes Gothaer Testament bezeichnet. Sie befindet sich heute im Thüringischen Hauptstaatsarchiv in Weimar (ThHStAW, Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. N 182, Bl. 4v-5r). Dort findet sich im Anhang auch eine deutsche Übersetzung (Bl. 7r-9v). Eine Abschrift dieser Übersetzung findet sich wiederum in der Forschungsbibliothek Gotha im Nachlass des Jenaer Theologen Johann Gerhard (1582–1637), die hier zum ersten Mal digital zusammen mit einer Transkription veröffentlicht wird. Wie diese Abschrift in Gerhards Bibliothek kam, lässt sich nicht mehr feststellen. Auch dieses Dokument bildet einen Teil der umfangreichen protestantischen Erinnerungskultur, die bereits im 16. Jahrhundert jede Äußerung Luthers als überlieferungswürdig ansah. Das Gothaer Testament ist jedoch von besonderer Bedeutung, weil es sich hierbei um ein persönliches und zugleich theologisches Vermächtnis des Reformators handelt.

Es beginnt mit der festen Überzeugung, dass der Angriff auf das Papsttum richtig gewesen sei und fortgesetzt werden müsse. Luther hatte die Hoffnung, dass die Obrigkeit, namentlich Kurfürst Johann Friedrich, in der „reinen lehr verharren und bleiben“ und sich nicht von der katholischen Kirche beeindrucken lassen. Persönlich wandte er sich an Philipp Melanchthon (1497–1560), Justus Jonas d.Ä. (1493–1555) und Caspar Cruciger (1504–1548), die ihm wegen seiner Sünden verzeihen sollten. Vermutlich ist hier an die theologischen Spannungen zwischen ihnen und Luther zu denken, die auch die Tagung in Schmalkalden beeinträchtigt hatten. Bemerkenswert ist auch, dass Luther seiner Frau Katharina gedachte, die mit ihm zwölf Jahre „fröhlich“ zusammen gelebt habe. Er trug Bugenhagen und seinen Freunden auf, für sie und seine Kinder zu sorgen. Die Beichte endet mit einem Bekenntnis zum Herrn Jesus Christus, den er auf dieser Welt verkündet habe.

Wie sehr Luther der Stadt Gotha verbunden war, wird daran ersichtlich, dass er gegenüber seinem Freund, dem Gothaer Superintendenten Friedrich Myconius (1590–1564), den Wunsch äußerte, hier, und nicht etwa in Wittenberg, begraben zu werden. Mit der glücklichen Genesung von seinem schweren Leiden und der Rückkehr nach Wittenberg blieb dieser Wunsch jedoch unerfüllt. Bereits am nächsten Tag, dem 1. März 1537, war Luther wieder in der Lage, mit Martin Bucer (1491–1551) und Bonifatius Wolfart (um 1490–1543) theologische Gespräche zu führen. Damit war das Kapitel Gotha für Luther beendet.

(Text: Sascha Salatowsky)

Literatur

Caspar Sagittarius: Historia Gothana plenior … et duobus supplementis indiceque illustravit Wilhelmus Ernstius Tenzelius. Jena 1703, S. 427.
Martin Luther: Luther deutsch. Die Werke Martin Luthers in neuer Auswahl für die Gegenwart. Bd. 10: Die Briefe. Hrsg. von Kurt Aland. Göttingen 1983.
Martin Brecht: Martin Luther. Dritter Band. Die Erhaltung der Kirche, 1532–1546. Stuttgart 1987, S. 185-189.
Henning Reinhardt: Eine Aufzeichnung über Luthers Unterredung mit Martin Bucer und Bonifatius Wolfart 1537 in Gotha. In: Lutherjahrbuch 78 (2011), S. 315-321.